Der Universitätslehrerverband der TU Wien ist eine parteiunabhängige Interessenvertretung des Lehrpersonals und des wissenschaftlichen Personals unserer Universität und sieht sich daher in erster Linie als
auf die Meinungsbildung sowie auf Entscheidungen innerhalb unserer Universität.
Darüber hinaus sieht sich der ULV als Informationsstelle für alle Universitätslehrer und Universitätslehrerinnen der TU Wien, welche einerseits Informationen von sich aus anbietet (sporadische Aussendung der "Information des Universitätslehrerverbandes" sowie Betreiben dieses Web-Servers) und andererseits eine erste Anlaufstelle für Kolleginnen und Kollegen mit universitätsrelevanten Problemen oder Fragen ist.
Der ULV der TU Wien ist keine per Gesetz eingerichtete Institution (wie z.B.
die seinerzeitige BUKO - Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals oder die
ehemalige PROKO - Bundeskonferenz der Universitäts- und Hochschulprofessoren) sondern ein Verein, welcher auf lokaler Ebene - eben auf die Technische
Universität bezogen - agieren kann.
Der ULV der TU Wien ist selbst Mitglied der österreichweiten
Dachorganisation ULV (ohne Zusatz), wodurch eine fruchtbare
Zusammenarbeit mit den an den anderen
Universitäten angesiedelten Schwesterverbänden sichergestellt ist.
Somit hat der Universitätslehrerverband quasi denselben Status wie die "Universitätenkonferenz
- UNIKO" als Nachfolger der Rektorenkonferenz mit dem gravierenden Unterschied,
dass dieser Verein ausschließlich die Interessen der Universitätsleitungen
vertritt und darüber hinaus auch noch über Mittel der Universitäten finanziert
wird.
Da im ULV der TU Wien eine Reihe von gewählten
Vertretern bzw. Vertreterinnen (z.B. Mitglieder in Fakultätskollegien, im
Senat,
im Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals) aktiv mitarbeiten, ist gewährleistet, dass der ULV der TU Wien über Fakultätsgrenzen hinweg
integrativ wirkt: durch den ULV werden einerseits Gemeinsamkeiten
verstärkt und andererseits stellt er ein geeignetes Forum dar, um
Konflikte zwischen Fakultätsinteressen zu diskutieren und in
demokratischer Art zu lösen.
In Zeiten wie diesen (angespanntes Budget,
inhomogenes Arbeitsrecht, negative Auswirkungen des von unserer Seite massiv
abgelehnten Universitätsgesetzes) gewinnt der ULV der TU Wien enorm an Bedeutung: alle Mitglieder und der Vorstand sind
gefordert, die Interessen des wissenschaftlichen Universitätspersonals zu sondieren und in den
entsprechenden Gremien zu vertreten.
Eine in der Vergangenheit höchst erfolgreiche Tätigkeit
des ULV der TU Wien betrifft die Koordination von Wahlvorschlägen für
inneruniversitäre Wahlen:
Bei den Wahlen der "Mittelbau"-Vertreter in die BUKO ist es durchwegs gelungen, einen fakultätsübergreifenden
Wahlvorschlag zu erstellen und diesen bei den Wahlen (Dank der Wähler und
Wählerinnen!)
auch durchzubringen.
Bei den Betriebsratswahlen an der TU Wien hat sich die Liste
"UUL -
Unabhängige Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer" (= gemeinsame Liste von ULV
und UPV der TU Wien) in hohem Maße bewährt: Im
Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal der TU Wien die "UUL"
nach den letzten Wahlen im November 2008 Herbst 13 von 18 Mandaten. Im Zentralausschuss
für Universitätslehrer erreichte die Liste ULV (Dachverband mit Unterstützung
der Lokalverbände) bei den letzten Wahlen im November 2009 mit 6 von 7 Mandaten
einen herausragenden Erfolg (der
einzige ZA, welcher von einer tatsächlich parteiunabhängigen Wählergruppe
dominiert wird).
In der Ära des UOG '75 ist es dem ULV auch gelungen, eine mit großer Mehrheit
gewählte fakultätsübergreifende Liste für die Wahlen in den seinerzeitigen
Akademischen Senat aufzustellen, womit gewährleistet war, dass alle fünf
Fakultäten je einen Vertreter bzw. eine Vertreterin im höchsten Kollegialorgan
entsenden konnten. Dies war umso bemerkenswerter, als die insgesamt fünf
"Mittelbauer" gemäß UOG '75 auch noch aus verschiedenen Kategorien (Univ.Doz.,
Univ.Ass. und Univ.Lektoren) kommen mussten. Mit der Einführung des UOG '93
gab es für die Wahlen in den Senat bedauerlicherweise keine gemeinsamen
Wahlvorschläge mehr, wohl nicht zuletzt deshalb, weil per lege sichergestellt
war, dass jede Fakultät zumindest einen Vertreter bzw. eine Vertreterin aus dem
Bereich des Mittelbaues im Senat hat. Im UG 2002 ist es bei den letzten Wahlen
im November 2009 - trotz oder vielleicht
auch wegen der Minimalvertretung durch vier Personen - gelungen, alle
acht Fakultäten in einem gemeinsamen Wahlvorschlag zu vereinen, so dass alle
Fakultäten zumindest durch ein Ersatzmitglied im Senat vertreten sind.
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