Zu den in 5.9 angegebenen Voraussetzungen zur einfachen Zusammenfassung von Bauteilen kommen bei den verallgemeinerten Netzwerkregeln noch folgende Bedingungen hinzu:
kommt genau dann in die neue Operatormatrix, wenn
sie in beiden Matrizen der Originalbauteile vorhanden war.
kommt genau dann in die neue Operatormatrix, wenn
sie in beiden Matrizen der Originalbauteile vorhanden war.