A.4.4.4 Schachtelung, Qualifizierung



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A.4.4.4 Schachtelung, Qualifizierung

    

In einer Teilschaltung können wieder Teilschaltungen verwendet werden. Dadurch kann eine Strukturierung einer komplexen Schaltung durch eine schrittweise Verfeinerung der Schaltung erreicht werden.

Es dürfen jedoch keine rekursiven Aufrufe von Teilschaltungen auftreten, d.h., in einer Folge von geschachtelten Verwendungen darf keine Teilschaltung mehrfach vorkommen.

Beispiele für nicht erlaubte rekursive Aufrufe:

Da bei der Namensgebung von Knoten, insbesondere innerhalb von Teilschaltungen, keine Einschränkungen existieren, kann es vorkommen, daß es Knoten mit dem gleichen Namen in verschiedenen Teilschaltungen gibt. Dadurch ist die Eindeutigkeit bei der Referenzierung von Knoten bei der Verwendung als Parameter der B, I und V Funktionen (A.4.2.16) und in Ausgaben nicht mehr gewährleistet. Die Knoten müssen daher qualifiziert werden. Die Qualifizierung erfolgt unter Verwendung des Namens, der der Teilschaltung beim Einfügen in eine Schaltung gegeben wird.



Martin Stiftinger
Fri Jun 9 19:49:39 MET DST 1995