Für Teilschaltungen gelten folgende Einschränkungen:
Teilschaltungen dürfen einander nicht rekursiv aufrufen (siehe auch A.4.4.4).
Durch das Einfügen der Teilschaltung in eine Schaltung dürfen die
topologischen Restriktionen, die in Abschnitt A.4.3 angeführt sind,
nicht verletzt werden.