Nun soll geklärt werden, unter welchen Umständen die Matrix
eine
M-Matrix ist.
Da Dreieckselemente mit linearen Formfunktionen einfache geometrische Deutungen
zulassen, soll geklärt werden, unter welchen Umständen ein Nebendiagonaleintrag
negativ ist.
Die Variationsformulierung des Laplace-Operators in Dreieckskoordinaten

mit den linearen Formfunktionen

ergibt die folgenden drei Matrizen

und deren geometrische Koeffizienten

Zur Vereinfachung der Darstellung sollen die auch in Abbildung 3.13 gezeigten
Dreieckskanten mit
bezeichnet werden.
Die Terme
und
sind die quadrierten Dreieckskantenlängen
und
.
wird durch die gemischten partiellen Ableitungen gebildet und ist
als
darstellbar.
Die drei Terme
,
und
haben einen Gewichtungsfaktor gemeinsam, der durch die
zweifache Dreiecksfläche
bestimmt wird. Da eine
Knotennumerierung gegen den Uhrzeigersinn vorausgesetzt wird, ist das äußere Produkt
immer positiv.
Abbildung 3.13: Delaunay-Kriterium
Aus diesen Überlegungen läßt sich ableiten, daß nur
sein Vorzeichen wechseln kann.

Um eine Aussage über die assemblierte Matrix zu machen, sind zunächst die Einträge der Elementsmatrix

zu untersuchen. Bei den Diagonaleinträgen ist nur der erste Eintrag näher zu betrachten. Durch eine Umformung mit

zeigt sich, daß dieser Eintrag immer positiv sein muß. Es gilt also allgemein:

Bei den Nebendiagonaleinträgen soll der ausgesuchte Term
untersucht werden.
Die daraus gewonnene Schlüsse können verallgemeinert werden,
da bei gleicher Elementsanordnung und zyklischer Vertauschung der lokalen
Knotennumerierung eines Elements die Gesamtmatrix die gleichen Einträge
in geänderter Reihenfolge vorweisen muß.
Der Eintrag
mit dem Koeffizienten
kann negativ oder positiv sein.
Den Matrixeintrag 
bilden jedoch genau zwei Elemente: nämlich die beiden Elemente, die die Kante
gemeinsam haben.
Abbildung 3.13 zeigt das Element
und das Nachbarelement
,
wobei für eine M-Matrix die Summe beider Elementsanteile an der Stelle
einen
negativen Gesamteintrag

liefern muß.
Geht man von der vektoriellen Darstellung zu Beträgen und Winkelfunktionen mit

über, so erhält man eine Aussage über die erforderlichen Winkel in den beiden Dreiecken
als Ergebnis. Dieses Resultat entspricht den Forderungen einer Delaunay-Triangulierung
(siehe auch Abschnitt 5.1.1). Handelt es sich um ein Randelement, d.h. es gibt
kein Nachbarelement an der Kante
, so gilt
.
Gültig ist dieses Ergebnis aber nur dann, wenn beide Elemente das gleiche Material referenzieren. Allgemeiner gilt also

was zu der Schlußfolgerung führt:
In drei Dimensionen konnte keine schlüssige Aussage über die Gesamtmatrix gemacht werden,
da die Koeffizienten
auch für die einfach gebauten Tetraederelemente durch die
Matrixinversion von
zu komplex werden. In [Let92] wird ein
Beispiel angegeben, das eine gültige Delaunay-Zerlegung darstellt, aber
dennoch keine M-Matrix ergibt.
Es ist auch zu bemerken, daß bei der Anwendung von quadratischen Formfunktionen die
Matrix
keine M-Matrix ist, da schon die Elementsmatrizen positive und negative
Anteile enthalten und auch die Gesamtmatrix positive und negative Nebendiagonaleinträge
aufweist.